Safty first - Abmahnfallen vermeiden

Safty first!

Abmahnfallen vermeiden


Die Datenschutzgrundverordnung sorgt seit 2 Jahren für Unsicherheit und Verwirrung. Viele Webseitenbetreiber wissen nicht wie Sie ihre Webseiten rechtskonform anlegen sollen. Fachanwälte nutzen das aus. 5 von 10 Webseiten laufen Gefahr abgemahnt zu werden. Ist Ihre Webseite rechtskonform gemäß der DSGVO Anforderungen?


DAS LAYOUT weist Sie auf die 6 häufigsten Abmahnfallen hin:


1. Bilder
Vermeiden Sie es, Bilder einfach von Google zu kopieren. Das kann schwere Konsequenzen für Sie zur Folge haben. Abmahnungen fangen bei 2500 Euro an. Nach oben gibt es keine Grenzen. Lizenzieren Sie Ihre Bilder und kennzeichnen Sie den Urheber.

2. Impressum und Datenschutz

Jede Webseite benötigt ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Beides muss genauso benannt werden. Achten Sie unbedingt darauf, dass Impressum und Datenschutzerklärung vollständig und aktuell sind.
DAS LAYOUT empfiehlt Ihnen Ihre Datenschutzerklärung und das Impressum mindestens einmal im Jahr auf Aktualität zu überprüfen. Im besten Fall ziehen Sie einen Fachanwalt hinzu.

3. Markenrecht
Achten Sie z.B. bei der Logoerstellung darauf, dass Sie das Markenrecht wahren.  Unter Umständen sind Firmennamen, Slogans, etc. bereits vergeben oder rechtlich geschützt.
Bei Einer Abmahnung droht Ihnen ein Nutzungsverbot plus Strafe. Sie dürfen dann Ihr Logo und die damit versehenen Werbemittel nicht weiterverwenden. Das kann erhebliche Konsequenzen mit sich bringen.

4. Like & Share Buttons
Viele Webseitenbetreiber verwenden auf ihren Webseiten Like & Share Buttons um auf Ihre Facebook Webseiten zu verweisen. Auch wenn es viele tun und es den Anschein erweckt, dass es ok ist. Laut DSGVO ist es nicht erlaubt und damit illegal.

5. Cookie Bestimmungen
Cookies werden den meisten Webseiten erfasst. DIE DSGVO sieht vor, Kunden die Möglichkeit haben diese zu deaktivieren bzw. gezielt auszuwählen. Verwenden Sie deshalb Tools wie z.B. Usercentrics, die diese Aufgabe für Sie übernehmen.

6. Newsletter
Haben Sie vor Newsletter zu versenden?  Dann achten Sie darauf, sich von jeder Person im Vorab die Genehmigung einzuholen. Dies gilt nicht nur für private Personen, sondern gleichermaßen auch für Firmen.


Sie sehen, dass es durchaus kompliziert sein kann, eine Webseite rechtssicher zu gestalten. Wir übernehmen das für Sie und helfen Ihnen gerne weiter. Als Partner von e-Recht24 verfügen wir über Knowhow und die erforderlichen Tools, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu gestalten.

Machen Sie es sich leicht und geben Sie Abmahn-Anwälten keine Chance.


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